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MPU PUH! – Weg
mit der MPU! Wir machen Druck - von unten und oben |
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Nach 60 Jahren MPU
werden die Klagen über sie immer lauter und
gesetzliche Änderungen sind überfällig: (Siehe
52.VGT) Unmittelbare verwaltungsgerichtl. Kontrollmöglichkeit der Anordnung eines Fahreignungsgutachtens; frühzeitige Information der Betroffenen; bundeseinheitl. Fragenkatalog; Obergutachter nach festgelegten Qualitätsstandards; Tonaufzeichnungen der Untersuchungsgespräche für mehr Transparenz; Fortbildung der MPU-Gutachter... |
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Kein Fall gleicht dem
andern! Aber ein Bescheid zur "Überprüfung der
Fahreignung" mit der "Empfehlung" eines
Fahreignungsgutachtens (falls nach
Führerscheinentzug nicht angeordnet) überfordert zunächst jeden.
Naiv, wer eine Erst-MPU im guten Glauben an sein
Recht antritt. Diese übereilte Fehlentscheidung zieht u. U. schwere
Nachteile nach sich. Daher sollte eine kompetente
Erstberatung durch einen Verkehrsrechtsanwalt
(nicht jeder der sich so nennt!) auch an allererster
Stelle stehen. Die Kosten dafür sind im Vgl. zu
drohenden Folgekosten relativ gering, und sie werden
von den meisten Rechtsschutzversicherungen
übernommen. Wichtiger Nebeneffekt in der Sache, wenn es zu einer Klage gegen den Verwaltungsakt kommt: Je mehr berechtigte Klagen vor Gericht gelangen, desto wahrscheinlicher wird eine Gesetzesänderung der MPU und des EU-Fahrerlaubnisrechts! |
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Maßnahmenvorschläge für Mitglieder/ für die Sache:
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Verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Helmut Höcht
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Marienstr. 9a 95689 Fuchsmühl
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